Hintergrund Rabattverträge.
Mylan dura ist Arzneimittelpartner zahlreicher gesetzlicher Krankenversicherer in Deutschland. Grundlage hierfür sind Kooperationsverträge nach §130 a Abs. 8 SGB V (Sozialgesetzbuch V), die die gesetzlichen Krankenkassen mit Arzneimittel-Herstellern abschließen können.
Auch mit privaten Krankenkassen arbeitet Mylan dura zusammen. Diese Verträge bestehen auf der Grundlage von §78 Abs. 3 AMG (Arzneimittelgesetz).
Je nach Zeitpunkt des Vertragabschlusses können die Rabattverträge entweder das
gesamte Sortiment, Teile des Sortiments oder
nur einzelne Wirkstoffe umfassen.
Apotheken sind seit dem 1. April 2007 verpflichtet (sofern der verordnende Arzt einen Austausch nicht ausschließt), ein verordnetes Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat auszutauschen, für das die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Will der Arzt ein bestimmtes Medikament für seinen Patienten verschreiben, muss er die Substitution über die so genannte aut idem-Regelung durch ein Kreuz bei „aut idem“ auf dem Rezept ausschließen.
Ziel ist die Entlastung der Kassen durch Senkung der Arzneimittelausgaben.
Im November 2009 bestanden 8.660 Rabattverträge, an denen 184 Krankenkassen und 137 pharmazeutische Unternehmen beteiligt waren.
Quelle: www.DAZ online.de; Tagesnews Wirtschaft vom 13.01.2010
Als einer der ersten Generika-Anbieter hat sich Mylan dura der Herausforderung „Rabattverträge“ gestellt und bietet bundesweit eine kaum zu übertreffende Abdeckung an. Mit über 140 gesetzlichen Krankenkassen bestehen Rabatt-Vereinbarungen.
Alle Rabattvertragspartner finden Sie hier.
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