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Mylan dura ist Arzneimittelpartner zahlreicher
gesetzlicher Kranken-
versicherer in Deutschland. Grundlage hierfür sind
Kooperationsverträge
nach §130 a Abs. 8 SGB V (Sozialgesetzbuch V), die die
gesetzlichen
Krankenkassen mit Arzneimittel-Herstellern abschließen können.
Auch mit privaten Krankenkassen arbeitet Mylan dura zusammen.
Diese Verträge bestehen auf der Grundlage von §78 Abs. 3 AMG
(Arzneimittelgesetz). Ziel der Rabattverträge ist die Entlastung
der
Kassen durch Senkung der Arzneimittelausgaben.
Im November 2011 bestanden 16.129 Rabattverträge, an denen
153 Krankenkassen und 149 pharmazeutische Unternehmer
beteiligt waren. Die Anzahl der Rabattverträge nahm im Vergleich
zum Jahr 2010 um 3739 Vereinbarungen weiter zu.
Quelle:
www.progenerika.de, Stand November 2011
Je nach Zeitpunkt des Vertragabschlusses können die
Rabattverträge
entweder das gesamte Sortiment, Teile des Sortiments oder nur
einzelne
Wirkstoffe umfassen.
Apotheken sind seit dem 1. April 2007 verpflichtet (sofern der
verordnende
Arzt einen Austausch nicht ausschließt), ein verordnetes
Arzneimittel
durch ein wirkstoffgleiches Präparat auszutauschen, für das die
Kranken-
kasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Grundsätzlich behält der Arzt jedoch die Therapiehoheit:
Er hat die Möglichkeit, seine Verordnung auf das Arzneimittel
eines
bestimmten Herstellers zu beschränken und einen Austausch durch
die
Apotheke ausdrücklich auszuschließen, indem er auf dem Rezept
ein
Kreuz bei „aut idem“ setzt.
Mylan dura hat mit einer großen Anzahl von Krankenkassen Rabatt-
vereinbarungen für bestimmte Wirkstoffe geschlossen. Hier
erfahren Sie,
für welche Wirkstoffe Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit
Mylan dura geschlossen hat: |
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